ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Leistungen der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH

(1) Die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH erbringt ihre Dienstleistungen durch eigene oder beauftragte freie Mitarbeiter. Beauftragte freie Mitarbeiter erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung auf der Grundlage der Vorgaben und der von der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH zur Verfügung gestellten Materialien.

(2) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- oder Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durch ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen geändert werden.

 

  1. Honorare und Kosten

(1) Das erste Kontaktgespräch zwischen Auftraggeber und der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH wird unentgeltlich geführt.

(2) Es wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar für Besprechungen, Analysen, Trainings-vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

(3) Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar vereinbart.

Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden sonstige Kosten (z.B. Materialkosten) berechnet.

(4) Sind im Einzelauftrag bestimmte Zeitkontingente vereinbart worden und werden diese überschritten, erfolgt eine Inrechnungstellung entsprechend der vereinbarten Stunden-/Tagessätze.

(5) Reise- und Aufenthaltskosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar berechnet.

(6) Alle vereinbarten Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(7) Die Zahlung ist ohne Abzug fällig nach Erhalt der Rechnungsstellung.

 

  1. Sicherung der Leistungen

(1) Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche von der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH erstellten Werke und dokumentierten Leistungen (Trainingsunterlagen) urheberrechtlich geschützt sind. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke/Unterlagen keinerlei Urheber-, Marken, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Das von der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH vorbereitete Material wird den Teilnehmenden vom Auftraggeber nach Maßgabe der in diesen Bedingungen genannten Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

(3) Der Auftraggeber informiert die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH vor und während der vereinbarten Trainings-, Coaching- oder Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggeber benannt.

 

  1. Treuepflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Es ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern sowie freien Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartnern festgesetzt wird und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.

 

  1. Geheimhaltung

(1) Die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH verpflichtet sich, über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Auftraggebers und der von dem Auftraggeber betreuten Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegenüber hierüber Mitteilung zu machen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, sind geheimhaltungsbedürftige Informationen im Sinne dieses Vertrages, auch alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, erkennbar ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellende Informationen sowie Informationen über betriebliche Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung beruht auf Gegenseitigkeit und gilt auch für vertrauliche Informationen, welche die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH dem Auftraggeber mitteilt. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die nachweislich dem Auftragnehmer bereits vor Beginn des Auftrages bekannt waren oder ohne Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag und Zutun des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden.

(2) Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, die in eine Auftragsabwicklung eingebunden sind, entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen.

(3) Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartnern festgesetzt wird und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.

(4) Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken des Auftraggebers verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages sind vorstehende Unterlagen dem Auftraggeber nach entsprechender Anforderung auszuhändigen.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

(1) Die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH ist berechtigt, einen vereinbarten Veranstaltungstermin abzusagen, wenn hierfür Gründe vorliegen, die sie nicht zu vertreten hat. Hierzu gehört insbesondere die Verhinderung des für die Durchführung der Veranstaltung vorgesehenen Mitarbeiters. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Ersatztermin anzubieten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den angebotenen Ersatztermin abzulehnen sowie auch die Durchführung der Veranstaltung zu stornieren. Kosten, die dem Auftraggeber durch die Verschiebung des Termins oder die hierdurch bedingte Absage der Auftragsdurchführung entstehen, sind von der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH nicht zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden ihm weder Honorare noch Kosten berechnet.

(3) Bei Absage innerhalb von vier Wochen bis eine Woche vor Durchführung des Veranstaltungstermins wird der Auftraggeber verpflichtet, das vereinbarte Honorar in Höhe von 50% zu zahlen.

(4) Bei Absage innerhalb von einer Woche vor Veranstaltungstermin besteht die Verpflichtung, das vollständige vereinbarte Honorar zu zahlen.

(5) Sollten im Falle einer Stornierung bereits Kosten seitens der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH angefallen sein, welche nicht storniert werden können, sind diese vom Auftraggeber an die VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH zu erstatten.

(6) Abweichend können andere Rücktrittsbedingungen vereinbart werden, diese bedürfen der Schriftform.

(7) Maßgebend für die Fristberechnung der Absagen ist der Eingang der jeweiligen Erklärung bei der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH.

 

  1. Schriftform

Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch E-Mails erfüllt, sofern Empfänger, Absender und Sendedatum eindeutig zuzuordnen sind.

 

  1.  Allgemeine Bestimmungen

 (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden das Vertragsverhältnis auf der Grundlage einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

(2) Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg als Sitz der VON BELOW CONSULTING TRAINING COACHING GmbH.

 

Stand April 2019